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Karte 252

Die Karte zeigt die Verwaltungsgliederung im Freistaat Sachsen auf der Ebene der Mittelbehörden am 31. Dezember 1920. Nachdem der sächsische König 1918 auf den Thron verzichtet hatte, gab Sachsen sich eine neue Verfassung. Mit deren Inkrafttreten am 1. November 1920 wurde Sachsen zum Freistaat. Die Verwaltungsgliederung blieb gegenüber 1900 unverändert (s. Karte 251). (A. Kunz / B. Johnen)